Webseitenprüfungen durch die Aufsichtsbehörden!
Zwischenergebnis einer länderübergreifenden Datenschutz-Prüfung: Einwilligungen auf Webseiten von Medienunternehmen sind meist unwirksam – Nachbesserungen sind erforderlich
So startet eine Pressemitteilung des ULD SH in Bezug auf eine Prüfung von insgesamt 49 Webseiten in 11 Bundesländern.
Im Grunde werden die gleichen Punkte bemängelt, die wir auch immer wieder bei unseren Prüfungen feststellen und den Mandanten mitteilen!
Im Rahmen der Prüfung wurden vor allem die folgenden Mängel festgestellt:
Falsche Reihenfolge: Häufig werden einwilligungsbedürftige Drittdienste bereits beim Öffnen der Webseiten eingebunden und Cookies gesetzt – also noch vor der Einwilligungsabfrage.
Fehlende Informationen: Auf der ersten Ebene der Einwilligungsbanner werden zudem nur unzureichende oder falsche Informationen über das Nutzertracking gegeben.
Unzureichender Einwilligungsumfang: Selbst wenn Nutzende die Möglichkeit wahrnehmen, bereits auf der ersten Ebene des Einwilligungsbanners alles abzulehnen, bleiben zahlreiche Cookies und Drittdienste aktiv, die eine Einwilligung erfordern.
Keine einfache Ablehnung: Während bei allen Einwilligungsbannern auf der ersten Ebene eine Schaltfläche vorhanden ist, mit der eine Zustimmung zu sämtlichen Cookies und Drittdiensten erteilt werden kann, fehlt auf dieser Ebene häufig eine ebenso einfache Möglichkeit, das einwilligungsbedürftige Nutzertracking in Gänze abzulehnen oder das Banner ohne Entscheidung schließen zu können.
Manipulation der Nutzenden: Die Ausgestaltung der Einwilligungsbanner weist zahlreiche Formen des Nudging auf. Das bedeutet, Nutzende werden unterschwellig zur Abgabe einer Einwilligung gedrängt, indem die Schaltfläche für die Zustimmung beispielsweise durch eine farbliche Hervorhebung deutlich auffälliger gestaltet ist als die Schaltfläche zum Ablehnen oder indem die Verweigerung der Einwilligung unnötig verkompliziert wird.
Wir unterstützen unsere Mandanten gerne bei der Analyse der Webseite und helfen dabei, die Einrichtungsfehler zu vermeiden!
Quelle: Pressemitteilung ULD SH vom 30.06.2021
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