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In eine Bestellung einwilligen? Puhhh…. Echt jetzt?

Ich behaupte ich lese gerne und angemessen viel. Beruflich viel online, aber in der Freizeit auch gerne Papier. Ja trotzdem meist Fachbücher… Heute wollte ich wieder was bestellen und bin auf diesen Datenschutz-Fail gestoßen!


Im Screenshot ist der Bestellabschluss zu sehen…

„Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass … mich zu dem oben genannten Zweck kontaktieren darf. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.“

Es geht um einen Bestellvorgang, den ich mit „jetzt kostenpflichtig bestellen“ abschließen möchte.

Klicke ich den Haken nicht an, erhalte ich die Meldung, dass ich bestätigen muss/soll, dass ich die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen habe.


Sorry, aber das schmerzt für mich auf so viele Arten:

  1. Datenschutzinformationen muss man nicht bestätigen. Es reicht, wenn der Verantwortliche die Informationen pflichtgemäß zur Verfügung stellt.
  2. Wenn ich etwas bestelle, dann darf der Verantwortliche die Daten dazu zweckgebunden verarbeiten. Es besteht ein Vertrag, bzw. ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis. Die Rechtsgrundlage ist dann die Vertragserfüllung, einer Einwilligung bedarf es hier nicht.
  3. Werbung ist auch weiterhin nicht zu erwarten, auch wenn dies vielleicht die Idee des Verantwortlichen war (nur eine Vermutung), denn auch die Einwilligung bezieht sich NUR auf die Bestellung („zu dem oben genannten Zweck“).
  4. Was man nicht sehen kann: Zum Bestellvorgang und zur Bestellabwicklung steht übrigens NICHTS in den verlinkten Datenschutzhinweisen.

Was diese Umsetzung des Bestellformulars bedeutet, möchte ich überspitzt mal in der Theorie beleuchten: Der Verantwortliche bittet um eine Einwilligung, damit die Bestellung ausgeführt werden kann. Diese Einwilligung erteile ich durch meine Bestätigung. Wenn ich nun bis zum Erhalt der Ware warte und dann meine Einwilligung widerrufe, dann dürfte ich nie eine Mahnung erhalten. Denn weitere Kontaktaufnahmen im Zusammenhang mit der Bestellung wären nicht mehr zulässig, da ich die Einwilligung widerrufen habe. Das ist mit Sicherheit so nicht gewollt. 😉


Seit nunmehr fast 5 Jahren begleitet uns die DSGVO und auch vorher war Datenschutz in Deutschland kein Fremdwort. Laut Statista haben im September 2022 bereits 95% die Datenschutzvorschriften im Unternehmen zumindest teilweise umgesetzt. Wenn die Statistik so korrekt wäre, dann dürften uns solche Formulare eigentlich kaum noch begegnen. Leider finden sich solche Konstrukte noch viel zu oft, weshalb ich die Quote von 95% bezweifle.

Wenn ihr wissen wollt, wie ihr eure Bestellprozesse datenschutzkonform gestalten und solche Kopfschmerzen verhindern könnt, dann nehmt gerne Kontakt mit mir auf!