René Floitgraf info@rene-floitgraf.de +49 2402 385700

DATEV-Updates vom 07.09.2023

In aller Kürze: Fast nur Fehlerkorrekturen! Änderungen in Belegtransfer, Bilanzbericht, DMS und Dokumentenablage… Vielleicht kurzfristig interessant für Steuerberatungskanzleien, die in Kontakt mit den Finanzgerichten stehen, für Unternehmen uninteressant, sofern man nicht von den behobenen Fehlern betroffen ist.


Bilanzbericht comfort

  • Abschlussprüfung Betriebswirtschaftliche Prüfungen 15.21 enthält redaktionelle und technische Anpassungen. 
  • Mehrere Arbeitspapiere wurden an die neuen IDW QMS 1 und IDW QMS 2 angepasst. 
  • Anpassungen an die neue Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung.
  • Anpassungen u.a. an das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung.

Dokumentenablage / DATEV DMS

  • Mit der neuen Funktion können Teildokumente aus der Dokumentstruktur / Vorgangsmappe per beA oder beSt versendet werden, ohne die Teildokumente wie bisher im Windows-Explorer zwischen zu speichern.
  • Beim Versand von beSt-Nachrichten kann nun auch ein Sachgebiet ausgewählt werden. Die Angabe eines Sachgebiets ist relevant für die Kommunikation mit Gerichten.
  • Das Drucken von einzelnen oder mehreren Anlagen aus einer beSt-Nachricht ist möglich.
  • Der Dateiname der Anhänge einer beSt-Nachricht kann individuell geändert werden.
  • Die Anlagen von beSt-Nachrichten können beim Versand automatisch in PDF/A konvertiert werden. (unter Extras | Einstellungen | Benutzereinstellungen | beSt-Nachrichten einstellbar)
  • In der Vorschau sind folgende neue Funktionen für die Anlagen einer beSt-Nachricht möglich: drucken, per E-Mail versenden, exportieren
  • Fehlerhafte beSt-Nachrichten können im Dokumentenkorb nun trotzdem abgerufen werden. Die fehlerhaften beSt-Nachrichten werden in den Eigenschaften mit dem Text „Die beSt-Nachricht entspricht nicht dem technischen Standard“ als fehlerhaft gekennzeichnet.

DATEV Belegtransfer V. 5.3

  • DATEV Belegtransfer erkennt ab jetzt automatisch, ob es sich um einen Upload via XML-Schnittstelle handelt. Es müssen keine Anpassungen an den Ordnern mehr vorgenommen werden.