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DATEV-Updates vom 05.10.2023

Wie immer: Hier meine Update-News für die bereitstehenden DATEV-Updates. Neben einer großen Zahl an Fehlerbehebungen, fallen diesmal die folgenden Anpassungen ins Auge.


Abschlussprüfung

  • Die Programmfunktion Abschlussdaten exportieren wurde um das neue Exportformat Kanzlei-Rechnungswesen erweitert (nur classic/comfort).
  • DATEV ProCheck Prozessmodell WP wurde umfassend überarbeitet und an die Anforderungen der neuen Qualitätsmanagementstandards IDW QMS 1 und 2 angepasst.

DATEV Digitalisierungs-Cockpit

  • Anpassung Datenermittlung für Digitalisierungsquote Rechnungsausgang: E-Rechnungen werden als digitale Rechnungen berücksichtigt.

Datenübermittlung an Statistische Ämter

  • Das Statistische Bundesamt hat für folgende Erhebungen neue Versionen angekündigt: Einzelhandel, Großhandel, Kraftfahrzeughandel, Gastgewerbe, sowie „in bestimmten Dienstleistungsbereichen“. Ab Berichtsmonat 09/2023 werden Übermittlungen älterer Versionen abgelehnt. 

Einkommensteuer 2022

  • Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann für das Antragsjahr 2024 erstellt und übermittelt werden.

Mittelstand / Rechnungswesen

  • Das neue Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs (SKR42) ist jetzt auch für das Wirtschaftsjahr 2022 freigegeben.

LODAS

  • Es kann ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge erteilt werden, auch abweichend zum in Bezug auf die Hauptbankverbindung und Kontoinhaber.
  • Ab 01.10.2023 sinkt die Winterbeschäftigungsumlage (WBU) im Dachdeckerhandwerk von derzeit 2,0 % auf 1,6 % des umlagepflichtigen Bruttolohns.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat die Einkommensbescheinigung zum Arbeitslosengeld II/Sozialgeld geändert.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat die Arbeitsbescheinigung nach §57 SGB II geändert.

Lohn und Gehalt

  • Die neue Winterbeschäftigungsumlage im Dachdeckerhandwerk von 1,6 % des umlagepflichtigen Bruttolohns wird berücksichtigt.
  • Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk werden in der Tarifhistorie berücksichtigt.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat die Einkommensbescheinigung zum Arbeitslosengeld II/Sozialgeld geändert.

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