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DATEV-Updates vom 29.12.2023

Die DATEV-Updates für den Jahreswechsel 2024 sind nun final verfügbar.

Unabhängig davon, dass eigentlich alle DATEV-Anwender die Installation der bereitstehenden Updates benötigen, fasse ich die bereitstehenden Informationen auch diesmal zusammen.

Nicht für alle Updates mit „funktionalen“ oder „gesetzlichen“ Änderungen steht diesmal eine Information bezüglich der Aktualisierungen zur Verfügung, die Nennung dieser Produkte lasse ich aus, genauso, wie ich es bei reinen Fehlerbehebungen handhabe. Wenn eine Änderung nur eine Beschriftung oder optische Darstellung betrifft, verzichte ich ebenfalls auf eine Erwähnung.


Anhangerstellung, Bilanzbericht

  • Die Dokumentvorlage für den Anhang wurde angepasst.

Anlagenbuchführung (ohne Rechnungswesen)

  • Die Standarddaten für das Jahr 2024 sind final enthalten. Darin sind die aktualisierten Standardkontenrahmen und die gesetzlichen Änderungen enthalten.
  • Zudem können die wichtigsten Auswertungen nicht mehr nur in Deutsch und Englisch ausgegeben werden, auch Französisch und Italienisch stehen nun als Auswertungssprache für die Wirtschaftsjahre ab 2022 zur Verfügung. Allerdings gilt dies nur für die Kontenrahmen SKR03 und SKR04, bei Buchhaltungen nach deutschem Recht und ohne Branchenpaket.

Abschlussprüfung

  • Anpassungen am Konzernprüfungsbericht und Prüfungsbericht nach IDW PS 450 n.F..
  • Die Dokumentvorlage für den Anhang wurde angepasst.

Bindung im Kanzleidesign

  • Neue Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer vom IDW mit Stand 01.01.2024 auswählbar.

Eigenorganisation

  • In der Rechnungsschreibung gibt es diverse Anpassungen zur E-Rechnung. Zudem kann in der Mandantenübersicht nun eine Spalte eingeblendet werden, die die aktuelle Rechnungsform (Druck, E-Rechnung…) ausgibt.

Einkommensteuer 2022

  • Energiepreispauschalen, die im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht durch den Arbeitgeber, sondern erst im Rahmen der Veranlagung „ausgezahlt“ werden, werden beim Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG / § 70 EStDV berücksichtigt.
  • Zusätzlich zum Steuerbilanzgewinn/-verlust wird auch der handelsrechtliche Gewinn/Verlust aus Kanzlei-Rechnungswesen übergeben.

Einkommensteuer 2023

  • Die gesetzlichen Änderungen für den Veranlagungszeitraum 2023 wurden umgesetzt.
  • Zusätzlich zum Steuerbilanzgewinn/-verlust wird auch der handelsrechtliche Gewinn/Verlust aus Kanzlei-Rechnungswesen übergeben.

Expertisen und Verträge

  • Diverse Expertisen wurden aus rechtlichen Gründen aktualisiert.

Kanzlei-Rechnungswesen, Mittelstand Faktura und Rechnungswesen, Rechnungswesen

  • Die finalen Standarddaten für 2024 sind verfügbar und betreffen u.a. die Standardkontenrahmen, die Auswertungen und Branchenpakete.
  • Zudem gelten in 2024 geänderte Steuersätze in Malta, Tschechien, Estland und Österreich.
  • Digitale Belege können mit wiederkehrenden Buchungen verknüpft werden.
  • Für die Wirtschaftsjahre ab 2022 können die Jahresabschlussauswertungen auch auf Französisch und Italienisch ausgegeben werden, sofern der Bestand im SKR03 oder SKR04 geführt wird und kein Branchenpaket zur Anwendung kommt.

Körperschaftsteuer 2023 Vorab

  • Die Elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung und der Formulardruck der Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2024 ist möglich.
  • Soweit für einen Mandanten eine Wirtschafts-Identifikationsnummer vorliegt, ist sie im Erfassungsformular Angaben zum Unternehmen in der Registerkarte Finanzamt zu erfassen.

LODAS

  • Die Liste der Tätigkeitsschlüssel wurde überarbeitet. Dabei sind sowohl neue Berufsbezeichnungen eingeführt worden, aber auch veraltete Berufsbezeichnungen gestrichen worden.
  • Im Zahlstellen-Meldeverfahren für Versorgungsbezugsempfänger ergeben sich durch die Umstellung auf eine neue Datensatzversion ab 2024 Änderungen im Verfahren.

Lohn und Gehalt

  • Die Unternehmensnummer ist seit dem Jahreswechsel verpflichtend in allen Datensätzen der Betriebsdatenpflege anzugeben. Daher wird mit dem Monatsabschluss Januar eine Initialmeldung mit Betriebs- und Unternehmensnummer vorgenommen.
  • Bei der Meldezeiträumen zur Elternzeit sind neben der bisherigen Meldung separate Meldungen zu Beginn und am Ende der Elternzeit abzugeben. Die Meldegründe 17 und 37 sind nun in der Software enthalten.
  • Der Programmablaufplan für die Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ist für das Jahr 2024 enthalten.
  • Bei der Einrichtung eines Arbeitgeberkontos wird nun auch die Rechtsform und die Hauptbetriebsnummer an die Krankenkasse übermittelt.
  • Die Liste der Tätigkeitsschlüssel wurde überarbeitet. Dabei sind sowohl neue Berufsbezeichnungen eingeführt worden, aber auch veraltete Berufsbezeichnungen gestrichen worden.
  • Im Zahlstellen-Meldeverfahren für Versorgungsbezugsempfänger ergeben sich durch die Umstellung auf eine neue Datensatzversion ab 2024 Änderungen im Verfahren. Die Änderung scheint umfangreicher zu sein, die DATEV-Dokumente 1033067 und 1018523 dürften hier hilfreich sein.
  • Darüber hinaus gibt es diverse Anpassungen u.a. im Bereich EEL, KuG, GfB, zu Vermögensbeteiligungen und zu A1-Bescheinigungen. Wer weitere Details lesen möchte, kann dies hier tun!

LOVOR

  • Die Abrechnungsparameter für 2024 wurden umgesetzt.

Personal-Managementsystem classic

  • Die Liste der Tätigkeitsschlüssel wurde überarbeitet. Dabei sind sowohl neue Berufsbezeichnungen eingeführt worden, aber auch veraltete Berufsbezeichnungen gestrichen worden.

ProCheck

  • Neue und geänderte Prozessinhalte im Prozessmodell Steuerberater

Schwerbehindertenabgabe

  • Anpassung der gesetzlichen Vorgaben für das Meldejahr 2023.

Steuergestaltung

  • Der Programmablaufplan für das Jahr 2024 wird berücksichtigt.