René Floitgraf info@rene-floitgraf.de +49 2402 385700

Neues zur E-Rechnung – Die Echtzeit-Meldung kommt!

Der Rat der Europäischen Union hat das Reformpaket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (engl. VAT in the Digital Age, kurz ViDA) verabschiedet. Dieses Paket bringt weitreichende Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer mit sich, insbesondere in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Meldung von grenzüberschreitenden Transaktionen.


Die schrittweise Einführung der Echtzeit-Meldung

Bereits seit der Einführung der E-Rechnung war bekannt, dass die EU neben der Digitalisierung der Rechnungsstellung auch weitere Regelungen zur Umsatzsteuer anpassen möchte. Dennoch wird dieses Thema in vielen Gesprächen mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oft ausgeblendet.

Bis 2030 soll die bisherige Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeschafft und durch eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungslieferungen ersetzt werden. Hierfür wird ein digitales Echtzeit-Meldesystem eingeführt, das eine direkte Übermittlung der relevanten Rechnungsdaten an die Steuerbehörden vorsieht.


Warum ist das für Unternehmen relevant?

Derzeit befinden wir uns noch in einer Übergangsphase: Unternehmen sind aktuell lediglich verpflichtet, den Empfang von E-Rechnungen sicherzustellen. Viele Betriebe haben jedoch noch keinen konkreten Plan zur Erstellung elektronischer Rechnungen.

Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt bei der Prozessgestaltung berücksichtigen, dass sich die regulatorischen Anforderungen weiterentwickeln werden. ViDA wird kommen – und wer seine Abläufe langfristig effizient gestalten möchte, sollte die kommenden Regelungen frühzeitig einplanen. Dies könnte bedeuten, dass Unternehmen, die bislang keinen akuten Handlungsdruck verspüren, mit der Implementierung einer E-Rechnungslösung noch abwarten, bis genauere Anforderungen definiert sind.


Wer ist schon heute betroffen?

Einige Unternehmen müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bereits heute elektronische Rechnungen ausstellen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen im Business-to-Government (B2G)-Bereich, also Lieferanten öffentlicher Auftraggeber. Diese Betriebe verfügen in der Regel bereits über eine E-Rechnungslösung, sollten jedoch sicherstellen, dass ihr System mit den zukünftigen ViDA-Standards und Schnittstellen (APIs) kompatibel sein wird.


Betrifft ViDA nur grenzüberschreitende Rechnungen?

Für den Moment ja – ViDA ersetzt die Zusammenfassende Meldung und betrifft damit ausschließlich Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind. Dennoch ist davon auszugehen, dass sich ähnliche Regelungen auch auf inländische Umsätze ausweiten könnten.

In anderen EU-Staaten wie Frankreich und Polen wurden bereits verpflichtende Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung verabschiedet und befinden sich in der Übergangsphase. In diesen Ländern übernehmen zentrale Plattformen die Übermittlung von Rechnungen und Steuerdaten. Es ist wahrscheinlich, dass eine ähnliche Pflicht auch in Deutschland eingeführt wird.


Ausblick

Sobald erste Details zur ViDA-API veröffentlicht werden oder sich neue gesetzliche Vorgaben für innerdeutsche Transaktionen abzeichnen, werde ich diese Entwicklungen analysieren und weitere Informationen bereitstellen.


Quellen:
EU – Steuern: Rat erzielt Einigung über Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (11/2024)
EU – Steuern: Rat nimmt Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ an (03/2025)
Seeburger: Verpflichtendes B2B-E-Invoicing in Frankreich (02/2024)
Polen: Informationen zu KSeF
Bildquelle: pixabay-Inactive_account_ID_249-dsgvo-g81a13ef4c_1920

René Floitgraf hat 4,98 von 5 Sternen 20 Bewertungen auf ProvenExpert.com